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Forumsbetreuer:
 

 
papapapillon


Newbie
   

> soll ich Deiner Meinung nach diesen Betrag auch überweisen?

schwer zu sagen aus der ferne. ich würde sagen: nein.

du hast eine supportleistung erhalten, die nur nötig war, weil cablecom einen modemwechsel anordnete.
modemwechsel und supportleistung wurden nicht von dir bestellt.

wenn das so stimmt, dann zahl nichts.

wenn nicht, zahl chf 30. du kannst nämlich immer noch im nachhinein die gutschrift akzeptieren.

und wenn du genug von der ganzen geschichte hast, dann zahl chf 50, und die sache ist erledigt.

irgendwelche kosten des inkassobüros sind übrigens  nicht zu bezahlen.

 


 

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auch kabel haben eine seele


Beiträge gesamt: 46 | Mitglied seit: Dez. 2004 | Erstellt: 1:29 pm am März 24, 2005 | IP
rene76


Newbie
   
Dann warte ich mal auf den Anruf der Cablecom. Der Fall wird bei der CC nochmals angeschaut und sie sollten sich anschliessend bei mir melden.


Beiträge gesamt: 15 | Mitglied seit: März 2004 | Erstellt: 1:33 pm am März 24, 2005 | IP
Roeb


Advanced Member
   
habe etwas änhliches:
bei dem berühmten onlineauktionshaus mit dem italienschen namen, ist es grosse mode rechungen und mahungen via email zu verschicken.

dumm nur, wenn der junkmailfilter diese rausfiltert :-)
tja, so gings mir, und das beste, die letzte aufforderung, die da lautet "es werden nun rechtliche schritte eingeleitet" kam auch per email.

ich habe nun mal einen ersten "hässigen brief" an das haus geschickt - natürlich per einschreiben - und warte mal was passiert.

die moral: schriftlich motzen, und mal abwarten was sie sagen :-)

warum sollen wir für kosten aufkommen die anbieter verursachen, entweder aus bequemlichkeit oder schlampiger arbeit?

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Never modify a running system! // W2K, 1 GB DDR, 300GB, 256nVidia, Xaser3


Beiträge gesamt: 428 | Mitglied seit: Aug. 2001 | Erstellt: 10:43 am am März 28, 2005 | IP
Walter Buergin


Advanced Member
   
E-Mail als Rechnungsaufforderungen oder Mahnungen würde ich nie akzeptieren sondern nur normale Post.

Mfg. Walter


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Pentium 4/3.0GHz,1024MB SDRAM,200GB HD,DVD Lite-On+/-RW.


Beiträge gesamt: 457 | Mitglied seit: Juni 2003 | Erstellt: 12:56 pm am März 28, 2005 | IP
Krueger


Advanced Member
   
rein rechtlich gesehen muss dich eine Firma nicht mahnen.
Sie kann nach Ablauf der Zahlungsfrist die Betreibung einleiten ohne dich einmal zu mahnen.
Die meisten machen es jedoch, um sich die Betreibungskosten zu sparen.

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das Leben ist Scheisse...
...aber die Grafik ist echt geil!

Beiträge gesamt: 928 | Mitglied seit: Mai 2001 | Erstellt: 8:41 am am März 29, 2005 | IP
ron


Member
   
man kann nur falls gemahnt auch ab dem mahn datum verzugszinsen verlangen und sonst nicht ist.
aber zwingend mahnen muss man nicht.
cheers
ron

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|||die meisten computer probleme befinden sich zwischen stuhl und tastatur|||

Beiträge gesamt: 1304 | Mitglied seit: Juni 2001 | Erstellt: 5:06 pm am März 29, 2005 | IP
 

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