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    Cablenetzbetreiber und Provider
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Forumsbetreuer:
 

 
fmueller


Junior Member
   
Hallo Zusammen

Wen man einen Speedupgrade vornimmt, wird dann die Mindestvertragdauer wieder um 12 Monate verlängert, oder bleibt es bei der bisher eingetragenen Mindestvertragsdauer? Meine endet am 30.6.2005, und es interessiert mich wenn ich von Hispeed 1000 auf Hispeed 2000 upgrade, ob ich dann wieder länger gebunden werde.

Danke Ferdi

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http://www.cnlab.ch/perftest/AuswertungUser.jsp?userid=1112610117754


Beiträge gesamt: 82 | Mitglied seit: Mai 2001 | Erstellt: 1:20 pm am März 14, 2005 | IP
Mephi


Advanced Member
   
fmueller> Speedupgrades und auch Downgrades betrachtet die CC  in ihren ABG's ganz fraglos nicht als den Abschluss eines neuen Vertrags. Die minimale Vertragsdauer von 12 Monaten lebt da nicht wieder auf.

Dich, fmueller, nicht betreffend, hat da die CC eine wirklich unschöne Modalität  für die Abwicklung des Downgrades eingerichtet. Es geht hier nicht um Formulierungen in den AGB resp. den zugehörigen bes. Bestimmungen für eine bestimmte Dienstleistung. Kurz: Speedupgrades sind geführt mit einem Mausklick zu erledigen. Speeddowngrades nur telefonisch. Den Marketinghead begreifend, würde ich als HLA die Prozedere sehr schnell (sofort) angleichen.

- ph


Beiträge gesamt: 987 | Mitglied seit: Dez. 2001 | Erstellt: 1:07 am am März 16, 2005 | IP
masta


Junior Member
   
also ich konnte letztes jahr, jedoch noch im april, speedup und downgrades per Internet machen problem los.... Ohne auch nur ein einziges Telefongespräch zuführen.

Das ganze wurde sogar in sehr annehmbarer Zeit durchgeführt. upgrade war per 1.4.04 hatte das abo aber bereits 10 tage vorher aufgeschaltet, zahlte aber erst ab dem 1.4 =)) downgrad auf die alte geschwindikeit, wurde genau auf Kündigungstermin wieder auf die alte Geschwindikjeit gesetzt.


Beiträge gesamt: 52 | Mitglied seit: Jan. 2005 | Erstellt: 3:04 pm am März 16, 2005 | IP
Woodstock


Advanced Member
   
hmmm.. hatte da mal wegen Bruder ne diskussion mit der Admin-Hotline...

Speedupgrade wird per 1. des nächsten Monats vorgenommen... also problemlos übers net...

Der Downgrade geht jedoch erst nach 3 Monatiger Kündigungsfrist... Anscheinend haben dies im WEb zuviele ned beachtet udn ärgerten sich dann.. dadurch ginge dies nun nur noch per Hotline...

Kann ich im Prinzip verstehen, zumal ich weiss wie Kunden sind (ja auch ich wenn ich Kunde bin ;-)

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[img]http://sahvg.ch/images/sAHVg.jpg[/img]


Beiträge gesamt: 1268 | Mitglied seit: Mai 2001 | Erstellt: 9:24 pm am März 18, 2005 | IP
fmueller


Junior Member
   
Ob Sie wohl ihre eigenen AGB's kennen, oder diese einfach auslegen wie sie wollen?
Ich habe nun also mein Speedupdate auf Hispeed 2000 bestellt, und es wurde per 1.4.2005 nun auch aufgeschaltet. Bestellt am 14.3.2005, und der Brief ist dann heute gekommen mit dem Schalttermin.... abgestempelt am 1.4.2005. Aber dies ist nicht das Thema.
Was ich aber nun in meinen Kundendaten festgestellt habe, ist genau dies passiert was ich angefragt habe. Ich hatte eine Mindestvertragsdauer bis am 14.9.2005, welche aber auch durch einen Umzug zu Stande gekommen ist. Offiziell würden die 12 Monate im Juni 2005 enden. Aber nun kommt der Hammer, der Speedupgrade ist eingetragen, und..... die neue Mindestvertragsdauer bzw. der nächstmögliche Kündigunstermin steht nun bei 31.3.2006!!! Wollen die mich verarschen oder was?
Was würdet Ihr tun? Per eingeschrieben Brief, oder an die Ombudsstelle?

Ferdi

Hier noch das Mail welches ich bekommen habe auf meine Anfrage:

Guten Tag Herr M|ller

Die Mindestvertragsdauer betrdgt bei hispeed 1 Jahr, nach Ablauf dieser Zeit kann der Vertrag unter Einhaltung der dreimonatigen K|ndigungsfrist aufgelvst werden. Die Vertragsdauer wird beim Upgrade nicht vom neuen gestartet. Bei digital phone gibt es keine Mindestvertragdauer, Sie haben jedoch eine K|ndigungsfrist von drei monaten.


Freundliche Gr|sse

Dijana Konatar
cablecom GmbH
Customer Care

Unsere Hotline steht Ihnen f|r weitere Anfragen zur Verf|gung.

Helpline (Technischer Support)

0900 66 0900 (ab der 10. Minute CHF 2.13/min) Mo - Fr von 8:00 - 22:00, Sa und So von 10:00 - 18:00

Kundendienst (Administrations- und Rechnungsanfragen)

0848 66 0848
Mo - Fr von 8:00 - 17:00

Original Message Follows:
-------------------------

Guten Tag Frau Konatar
Herzlichen Dank f|r Ihre Antwort. Was mir nun einfach nicht klar ist, wieso
die Daten f|r Digitalphone und Hispeed nicht identisch sind, da ich ja f|r
beide Produkte einen Vertag zur selben Zeit unterschrieben habe. Leben kann
ich schon damit, aber dies w|rde mich interessieren.
Noch eine andere Frage, wenn ich schon am schreiben bin. Wenn ich mein
Hispeed 1000 Abo upgrade auf Hispeed 2000, wird dann die
Mindestvertragsdauer ebenfalls neu gesetzt, oder bleibt es bei der
bisherigen vom 14.9.2005?
Herzlichen Dank f|r Ihre Auskunft.
Ferdi M|ller
-----Urspr|ngliche Nachricht-----
Von: scp.kana [mailto:scp.kana@cablecom.ch]
Gesendet: Montag, 14. Mdrz 2005 10:15
An: Ferdi Mueller
Betreff: Re: Form Message (KMM2091807V91613L0KM)
Kundennummer:
Sehr geehrter Herr M|ller
Besten Dank f|r Ihre E-Mail.
Die Mindestvertragsdauer ist in unseren AGB's aufgef|hrt. Diese ist f|r alle
Kunden gleich und kann nicht gelvscht werden. Sie kvnnen unsere AGB's
nochmals auf unserer Internetseite www.cablecom.ch anschauen.
Wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu kvnnen.

Freundliche Gr|sse
Dijana Konatar
cablecom GmbH
Customer Care
Unsere Hotline steht Ihnen f|r weitere Anfragen zur Verf|gung.
Helpline (Technischer Support)
0900 66 0900 (ab der 10. Minute CHF 2.13/min) Mo - Fr von 8:00 - 22:00, Sa
und So von 10:00 - 18:00
Kundendienst (Administrations- und Rechnungsanfragen)

0848 66 0848
Mo - Fr von 8:00 - 17:00
Original Message Follows:
-------------------------
Sprache: de
------------------------
Art (1. Schritt): Vertrag / Abonnement
Produkt (2. Schritt): cablecom digital phone
Usecase (3. Schritt): AboC$nderung
Betreff: digital phone
------------------------
Kundendaten
------------------------
Schnipp
------------------------
Installationsadresse
------------------------
Strasse/Hausnr:        
PLZ/Ort:  
------------------------
A&B Details
------------------------
Rechnungsnr:
Bemerkungen: Ich habe heute meine Daten angeschaut. Dabei ist mir
aufgefallen, dass ich eine Mindestvertgsdauer von 12 Monaten fC<r Digital
Phone wie auch fC<r Hispeed eingetragen habe. Ich habe den Vertrag fC<r
beide Produkte am 7.7.2004 unterschrieben, aber OHNE Mindestvertragsdauer.
Ich bitte Sie mir zu erklC$ren wie sie zu den Daten fC<r Digial Phone mit
einer Vertragsdauer bis 30.6.2005 kommen, und das selbe fC<r Hispeed mit
einer Vertragsdauer bis 14.9.2005. Herzlichen Dank fC<r Ihre Auskunft.
Ich bitte Sie ebenfalls diese Mindestvertagsdaten aus meinem Account zu
lC6schen. Der damals unterschriebene Vertrag hat die Nummer CX_6355784647_0
Problemtyp: AB-HSP/DP-MUTATION
Form_typ: SCP
Mode: Kana
Status: open



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http://www.cnlab.ch/perftest/AuswertungUser.jsp?userid=1112610117754


Beiträge gesamt: 82 | Mitglied seit: Mai 2001 | Erstellt: 7:46 pm am April 2, 2005 | IP
flicflac


Advanced Member
   
Von einer Firma, die in der Schweiz Mails im ASCII-Code beantwortet, kann man kaum verlangen, dass die Mitarbeiter die AGB richtig interpretieren können.

Beiträge gesamt: 540 | Mitglied seit: Nov. 2002 | Erstellt: 11:53 pm am April 2, 2005 | IP
fmueller


Junior Member
   
OK, das beantwortet aber meine Frage nicht.
Ich interpretiere die AGP's so, dass die Mindestvertragdauer nicht erneut auf 12 Monate gesetzt wird. Oder sieht dies jemand anders?

Ferdi

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http://www.cnlab.ch/perftest/AuswertungUser.jsp?userid=1112610117754


Beiträge gesamt: 82 | Mitglied seit: Mai 2001 | Erstellt: 6:40 am am April 3, 2005 | IP
Mephi


Advanced Member
   
fmueller> Es gibt hier keinen Raum zum Zweifel: Die AGB sehen die Mindestvertragsdauer lediglich bei einem echten Neuabschluss vor. Vertragsänderungen werden gewollt nicht dazu gezählt. Es ist die Ratio dieser Ordnung, die hier klärt: der CC entstehen erhebliche Kosten bei der Neuerrichtung eines Abo und nicht bei der Umwandlung. Die Interpretation der CC Mitarbeiterin, Frau Dijana Konatar: "Die Mindestvertragsdauer beträgt bei hispeed 1 Jahr, nach Ablauf dieser Zeit kann der Vertrag unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden." ist insofern falsch, als die einjährige Mindestvertragsdauer eine Kündigung innerhalb dieser Frist nicht ausschliesst, will heissen, dass Kündigungen bis zum Ablauf des neunten Monats der Mindestvertragsdauer eine Auflösung des Vertrags mit der CC auf das Ende der einjährigen Mindestvertragsdauer ermöglicht.

Was da die CC mit dir treibt ist sehr bedenklich. Ich weiss nicht exakt, was ich an deiner Stelle tun würde. Aber da ich eine gute ADSL Anbindung hätte, würde ich wohl kündigen.

- ph


Beiträge gesamt: 987 | Mitglied seit: Dez. 2001 | Erstellt: 10:19 pm am April 5, 2005 | IP
Mephi


Advanced Member
   
fmueller> ein Kollege hat mich darauf aufmerksam gemacht, meine Aussagen seien missverständlich. Dies ist richtig, sie können sehr wohl missverstanden werden.  Zuerst: sollte in dieser vernebelten Situation wirklich von Seiten der CC die Auffassung herrschen, wie von Frau  Konatar geäussert:
"Die Mindestvertragsdauer ist in unseren AGB's aufgef|hrt. Diese ist f|r alle Kunden gleich und kann nicht gelvscht werden. Sie kvnnen unsere AGB's nochmals auf unserer Internetseite http://www.cablecom.ch anschauen.
Wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu kvnnen."

und nicht  die ursprüngliche Äusserung:
"Die Mindestvertragsdauer betrdgt bei hispeed 1 Jahr, nach Ablauf dieser Zeit kann der Vertrag unter Einhaltung der dreimonatigen K|ndigungsfrist aufgelvst werden. Die Vertragsdauer wird beim Upgrade nicht vom neuen gestartet. Bei digital phone gibt es keine Mindestvertragdauer, Sie haben jedoch eine K|ndigungsfrist von drei monaten."

so würde ich kündigen.


Die zweite meiner Aussagen, dass Frau Konatar, die Mindestvertragsdauer, mit einer Kündigungsausschlussfrist verwechsle, ist für dich eh von keiner Bedeutung, da bei dir die Mindestvertragsdauer nicht mehr aufleben kann.

- ph


Beiträge gesamt: 987 | Mitglied seit: Dez. 2001 | Erstellt: 11:07 pm am April 7, 2005 | IP
fmueller


Junior Member
   
Mittlerweile hat sich eine neue Kundendienstmitarbeiterin gemeldet, und mir die Vertagsdauer nochmals bestätigt. Das heisst die ursprüngliche Mindestvertragsdauer ist gültig.
Im selben Mail hat sie auch zugegeben, dass es im Kundencenter noch einige Fehler gebe, welche sie aber versuchen zu berichtigen.

Ferdi

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http://www.cnlab.ch/perftest/AuswertungUser.jsp?userid=1112610117754


Beiträge gesamt: 82 | Mitglied seit: Mai 2001 | Erstellt: 10:44 pm am April 9, 2005 | IP
 

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