-- Veröffentlicht durch fmueller am 1:20 pm am März 14, 2005
Hallo Zusammen Wen man einen Speedupgrade vornimmt, wird dann die Mindestvertragdauer wieder um 12 Monate verlängert, oder bleibt es bei der bisher eingetragenen Mindestvertragsdauer? Meine endet am 30.6.2005, und es interessiert mich wenn ich von Hispeed 1000 auf Hispeed 2000 upgrade, ob ich dann wieder länger gebunden werde. Danke Ferdi
-- Veröffentlicht durch Mephi am 1:07 am am März 16, 2005
fmueller> Speedupgrades und auch Downgrades betrachtet die CC in ihren ABG's ganz fraglos nicht als den Abschluss eines neuen Vertrags. Die minimale Vertragsdauer von 12 Monaten lebt da nicht wieder auf. Dich, fmueller, nicht betreffend, hat da die CC eine wirklich unschöne Modalität für die Abwicklung des Downgrades eingerichtet. Es geht hier nicht um Formulierungen in den AGB resp. den zugehörigen bes. Bestimmungen für eine bestimmte Dienstleistung. Kurz: Speedupgrades sind geführt mit einem Mausklick zu erledigen. Speeddowngrades nur telefonisch. Den Marketinghead begreifend, würde ich als HLA die Prozedere sehr schnell (sofort) angleichen. - ph
-- Veröffentlicht durch masta am 3:04 pm am März 16, 2005
also ich konnte letztes jahr, jedoch noch im april, speedup und downgrades per Internet machen problem los.... Ohne auch nur ein einziges Telefongespräch zuführen. Das ganze wurde sogar in sehr annehmbarer Zeit durchgeführt. upgrade war per 1.4.04 hatte das abo aber bereits 10 tage vorher aufgeschaltet, zahlte aber erst ab dem 1.4 =)) downgrad auf die alte geschwindikeit, wurde genau auf Kündigungstermin wieder auf die alte Geschwindikjeit gesetzt.
-- Veröffentlicht durch Woodstock am 9:24 pm am März 18, 2005
hmmm.. hatte da mal wegen Bruder ne diskussion mit der Admin-Hotline... Speedupgrade wird per 1. des nächsten Monats vorgenommen... also problemlos übers net... Der Downgrade geht jedoch erst nach 3 Monatiger Kündigungsfrist... Anscheinend haben dies im WEb zuviele ned beachtet udn ärgerten sich dann.. dadurch ginge dies nun nur noch per Hotline... Kann ich im Prinzip verstehen, zumal ich weiss wie Kunden sind (ja auch ich wenn ich Kunde bin ;-)
-- Veröffentlicht durch fmueller am 7:46 pm am April 2, 2005
Ob Sie wohl ihre eigenen AGB's kennen, oder diese einfach auslegen wie sie wollen? Ich habe nun also mein Speedupdate auf Hispeed 2000 bestellt, und es wurde per 1.4.2005 nun auch aufgeschaltet. Bestellt am 14.3.2005, und der Brief ist dann heute gekommen mit dem Schalttermin.... abgestempelt am 1.4.2005. Aber dies ist nicht das Thema. Was ich aber nun in meinen Kundendaten festgestellt habe, ist genau dies passiert was ich angefragt habe. Ich hatte eine Mindestvertragsdauer bis am 14.9.2005, welche aber auch durch einen Umzug zu Stande gekommen ist. Offiziell würden die 12 Monate im Juni 2005 enden. Aber nun kommt der Hammer, der Speedupgrade ist eingetragen, und..... die neue Mindestvertragsdauer bzw. der nächstmögliche Kündigunstermin steht nun bei 31.3.2006!!! Wollen die mich verarschen oder was? Was würdet Ihr tun? Per eingeschrieben Brief, oder an die Ombudsstelle? Ferdi Hier noch das Mail welches ich bekommen habe auf meine Anfrage: Guten Tag Herr M|ller Die Mindestvertragsdauer betrdgt bei hispeed 1 Jahr, nach Ablauf dieser Zeit kann der Vertrag unter Einhaltung der dreimonatigen K|ndigungsfrist aufgelvst werden. Die Vertragsdauer wird beim Upgrade nicht vom neuen gestartet. Bei digital phone gibt es keine Mindestvertragdauer, Sie haben jedoch eine K|ndigungsfrist von drei monaten. Freundliche Gr|sse Dijana Konatar cablecom GmbH Customer Care Unsere Hotline steht Ihnen f|r weitere Anfragen zur Verf|gung. Helpline (Technischer Support) 0900 66 0900 (ab der 10. Minute CHF 2.13/min) Mo - Fr von 8:00 - 22:00, Sa und So von 10:00 - 18:00 Kundendienst (Administrations- und Rechnungsanfragen) 0848 66 0848 Mo - Fr von 8:00 - 17:00 Original Message Follows: ------------------------- Guten Tag Frau Konatar Herzlichen Dank f|r Ihre Antwort. Was mir nun einfach nicht klar ist, wieso die Daten f|r Digitalphone und Hispeed nicht identisch sind, da ich ja f|r beide Produkte einen Vertag zur selben Zeit unterschrieben habe. Leben kann ich schon damit, aber dies w|rde mich interessieren. Noch eine andere Frage, wenn ich schon am schreiben bin. Wenn ich mein Hispeed 1000 Abo upgrade auf Hispeed 2000, wird dann die Mindestvertragsdauer ebenfalls neu gesetzt, oder bleibt es bei der bisherigen vom 14.9.2005? Herzlichen Dank f|r Ihre Auskunft. Ferdi M|ller -----Urspr|ngliche Nachricht----- Von: scp.kana [mailto:scp.kana@cablecom.ch] Gesendet: Montag, 14. Mdrz 2005 10:15 An: Ferdi Mueller Betreff: Re: Form Message (KMM2091807V91613L0KM) Kundennummer: Sehr geehrter Herr M|ller Besten Dank f|r Ihre E-Mail. Die Mindestvertragsdauer ist in unseren AGB's aufgef|hrt. Diese ist f|r alle Kunden gleich und kann nicht gelvscht werden. Sie kvnnen unsere AGB's nochmals auf unserer Internetseite http://www.cablecom.ch anschauen. Wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu kvnnen. Freundliche Gr|sse Dijana Konatar cablecom GmbH Customer Care Unsere Hotline steht Ihnen f|r weitere Anfragen zur Verf|gung. Helpline (Technischer Support) 0900 66 0900 (ab der 10. Minute CHF 2.13/min) Mo - Fr von 8:00 - 22:00, Sa und So von 10:00 - 18:00 Kundendienst (Administrations- und Rechnungsanfragen) 0848 66 0848 Mo - Fr von 8:00 - 17:00 Original Message Follows: ------------------------- Sprache: de ------------------------ Art (1. Schritt): Vertrag / Abonnement Produkt (2. Schritt): cablecom digital phone Usecase (3. Schritt): AboC$nderung Betreff: digital phone ------------------------ Kundendaten ------------------------ Schnipp ------------------------ Installationsadresse ------------------------ Strasse/Hausnr: PLZ/Ort: ------------------------ A&B Details ------------------------ Rechnungsnr: Bemerkungen: Ich habe heute meine Daten angeschaut. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich eine Mindestvertgsdauer von 12 Monaten fCPhone wie auch fCbeide Produkte am 7.7.2004 unterschrieben, aber OHNE Mindestvertragsdauer. Ich bitte Sie mir zu erklC$ren wie sie zu den Daten fCeiner Vertragsdauer bis 30.6.2005 kommen, und das selbe fCeiner Vertragsdauer bis 14.9.2005. Herzlichen Dank fCIch bitte Sie ebenfalls diese Mindestvertagsdaten aus meinem Account zu lC6schen. Der damals unterschriebene Vertrag hat die Nummer CX_6355784647_0 Problemtyp: AB-HSP/DP-MUTATION Form_typ: SCP Mode: Kana Status: open
-- Veröffentlicht durch flicflac am 11:53 pm am April 2, 2005
Von einer Firma, die in der Schweiz Mails im ASCII-Code beantwortet, kann man kaum verlangen, dass die Mitarbeiter die AGB richtig interpretieren können.
-- Veröffentlicht durch fmueller am 6:40 am am April 3, 2005
OK, das beantwortet aber meine Frage nicht. Ich interpretiere die AGP's so, dass die Mindestvertragdauer nicht erneut auf 12 Monate gesetzt wird. Oder sieht dies jemand anders? Ferdi
-- Veröffentlicht durch Mephi am 10:19 pm am April 5, 2005
fmueller> Es gibt hier keinen Raum zum Zweifel: Die AGB sehen die Mindestvertragsdauer lediglich bei einem echten Neuabschluss vor. Vertragsänderungen werden gewollt nicht dazu gezählt. Es ist die Ratio dieser Ordnung, die hier klärt: der CC entstehen erhebliche Kosten bei der Neuerrichtung eines Abo und nicht bei der Umwandlung. Die Interpretation der CC Mitarbeiterin, Frau Dijana Konatar: "Die Mindestvertragsdauer beträgt bei hispeed 1 Jahr, nach Ablauf dieser Zeit kann der Vertrag unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden." ist insofern falsch, als die einjährige Mindestvertragsdauer eine Kündigung innerhalb dieser Frist nicht ausschliesst, will heissen, dass Kündigungen bis zum Ablauf des neunten Monats der Mindestvertragsdauer eine Auflösung des Vertrags mit der CC auf das Ende der einjährigen Mindestvertragsdauer ermöglicht. Was da die CC mit dir treibt ist sehr bedenklich. Ich weiss nicht exakt, was ich an deiner Stelle tun würde. Aber da ich eine gute ADSL Anbindung hätte, würde ich wohl kündigen. - ph
-- Veröffentlicht durch Mephi am 11:07 pm am April 7, 2005
fmueller> ein Kollege hat mich darauf aufmerksam gemacht, meine Aussagen seien missverständlich. Dies ist richtig, sie können sehr wohl missverstanden werden. Zuerst: sollte in dieser vernebelten Situation wirklich von Seiten der CC die Auffassung herrschen, wie von Frau Konatar geäussert: "Die Mindestvertragsdauer ist in unseren AGB's aufgef|hrt. Diese ist f|r alle Kunden gleich und kann nicht gelvscht werden. Sie kvnnen unsere AGB's nochmals auf unserer Internetseite http://www.cablecom.ch anschauen. Wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu kvnnen." und nicht die ursprüngliche Äusserung: "Die Mindestvertragsdauer betrdgt bei hispeed 1 Jahr, nach Ablauf dieser Zeit kann der Vertrag unter Einhaltung der dreimonatigen K|ndigungsfrist aufgelvst werden. Die Vertragsdauer wird beim Upgrade nicht vom neuen gestartet. Bei digital phone gibt es keine Mindestvertragdauer, Sie haben jedoch eine K|ndigungsfrist von drei monaten." so würde ich kündigen. Die zweite meiner Aussagen, dass Frau Konatar, die Mindestvertragsdauer, mit einer Kündigungsausschlussfrist verwechsle, ist für dich eh von keiner Bedeutung, da bei dir die Mindestvertragsdauer nicht mehr aufleben kann. - ph
-- Veröffentlicht durch fmueller am 10:44 pm am April 9, 2005
Mittlerweile hat sich eine neue Kundendienstmitarbeiterin gemeldet, und mir die Vertagsdauer nochmals bestätigt. Das heisst die ursprüngliche Mindestvertragsdauer ist gültig. Im selben Mail hat sie auch zugegeben, dass es im Kundencenter noch einige Fehler gebe, welche sie aber versuchen zu berichtigen. Ferdi
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